Quellen: https://www.detran.ce.gov.br/ und https://cfcautoescolalider.com.br/

Ich bin Ausländer, was brauche ich, um in Brasilien ohne Probleme mit der Verkehrskontrolle fahren zu können?

Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der aus einem anderen Land kommt und in seinem Land einen gültigen Führerschein besitzt, sofern dieser in Brasilien strafrechtlich zurechenbar ist, darf auf dem Staatsgebiet fahren, wenn dies durch internationale Übereinkommen oder Abkommen unterstützt wird, die von der Föderativen Republik ratifiziert und genehmigt wurden Brasilien und ebenso durch die Annahme des Prinzips der Gegenseitigkeit innerhalb einer Frist von maximal 180 (einhundertachtzig) Tagen unter Berücksichtigung der Gültigkeit der ursprünglichen Lizenz. Die Frist beginnt mit dem Datum der Einreise in das brasilianische Hoheitsgebiet.

Der Fahrer muss mitführen:

I – Ein gültiger ausländischer Führerschein;

II – Internationaler Führerschein (PID) zusammen mit einem gültigen ausländischen Führerschein, im Falle von Dokumenten, die von einer Vertragspartei des Wiener Übereinkommens von 1968 ausgestellt wurden;

III – Ausweisdokument; und

IV – Nachweis der Einreise in das Land.

Ausländerregistrierung

Es ist die Ausstellung des brasilianischen nationalen Führerscheins, damit der Ausländer, dessen Führerschein aus einem Unterzeichnerstaat des Wiener Übereinkommens stammt oder der das Prinzip der Gegenseitigkeit erfüllt, Kraftfahrzeuge in Brasilien führen kann.

Um in Brasilien nach 180 Tagen ab dem Datum der Einreise in das Land zu fahren, muss der qualifizierte Ausländer in einem dieser Länder jederzeit die Ausstellung des brasilianischen Führerscheins beantragen.

Anforderungen

1 – Führen Sie einen gültigen Führerschein des Herkunftslandes und einen Personalausweis mit sich:

– Original und Kopie des Permanent Migration National Registry (RNM) oder (ehemals RNE) oder föderalen Polizeizeugnisses mit personenbezogenen Daten und dessen Gültigkeit in Brasilien;

– Original und Kopie des CPF;

– Original und Kopie des Adressnachweises, der innerhalb von drei Monaten auf den Namen des Interessenten ausgestellt wurde, oder eine öffentlich-rechtliche Feststellungsurkunde;

– Original und Kopie eines gültigen ausländischen Führerscheins mit beglaubigter Übersetzung;

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2 – aus einem Unterzeichnerstaat des Wiener Übereinkommens stammen oder den Grundsatz der Gegenseitigkeit einhalten. Mieten Sie diesen Service und Rechtsberatung, Auto Escola Líder.